Kurzgutachten/Wertschätzung

Kurzgutachten/Wertschätzung

Es ist anzuraten, nur dann eine Wertschätzung in Auftrag zu geben, wenn es keine Streitparteien gibt bzw. wenn das Gutachten vom Auftraggeber nur für eigene Zwecke benötigt wird. Behörden, Rechtsanwälte und Gerichte verlangen in der Regel ein Verkehrswertgutachten.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine kostengünstige Alternative zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten vor. Wertschätzungen (im Volksmund Kurzgutachten genannt) unterscheiden sich lediglich in der Form des beschreibenden Textes im Gutachten und der Berechnung mit einem Berechnungsverfahren von einem Verkehrswertgutachten.
In einer Wertschätzung erfolgt neben den allgemeinen Angaben eine verkürzte Beschreibung der Gebäude- bzw. Wohnungsausstattung sowie der Mängel und Schäden (Es erfolgt keine Auflistung der Ausstattung der einzelnen Wohnungseinheiten). Die Berechnung erfolgt in einem Berechnungsverfahren. Anlagen werden - auf Wunsch (gegen Kostenaufwand) - beigefügt.
Der Umfang des Gutachtens umfasst z.B. bei Einfamilienhäusern ca. 30 – 50 DIN-A 4 Seiten.
Eventuelle Baumängel / Bauschäden, Modernisierungs- u. Instandhaltungsaufwand sowie Rechte und Belastungen (z.B. Leibrente, Pflegeverpflichtungen, Wohnungsrecht) werden beim Verkehrswert entsprechend berücksichtigt aber nicht detailliert beschrieben.
 
Das Honorar für eine Wertschätzung liegt z.B.:
bei einem Ein- und Zweifamilienhaus sowie Eigentumswohnungen bei 950 €,
bei Mehrfamilienhäusern bis zu 5 Wohnungen oder villenartigen Gebäuden bei 1.320 €.

Bei Wohn- und Geschäftshäusern bis 8 Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten bei 1.720 €,
bei Wohn- und Geschäftshäusern zwischen 9 und 18 Einheiten bei 2.090 €,
sowie bei Wohn- und Geschäftshäusern zwischen 19 bis 30 Einheiten bei 2.420 €.

Bei unbebauten Grundstücken bei 630 €.
 
In den vorgenannten Honoraren sind nicht enthalten:
Zeitaufwand der Ortsbesichtigung, Zeitaufwand für Beratungsleistungen (auch telefonisch), Zeitaufwand für ein separates Gebäude und/oder Grundtücke, zusammenstellen und Einarbeiten der Anlagen, Ermittlung der Rechte und Belastungen, Fahrtspesen, Kopien, Telefon, Porto, Auslagen für Unterlagenbesorgung, zusammenstellen und einarbeiten der Anlagen, Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Die Nebenleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet zum Stundensatz von € 115 für den Sachverständigen bzw. von € 73 für Mitarbeiter.
Nebenleistungen:
Berücksichtigung von Rechten / Lasten sowie notwendige Zeiten bei Ämtern wie Grundbuchamt, Gutachterausschuss usw.
nach Zeitaufwand
Bewertung eines unbebauten Grundstücks mit anderer Nutzung bzw. anderem Wert wie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke etc.
360,- €
Einholung der Katasterkarte / Lageplan und/ oder Bondenrichtwert
50,- €
Einholung des Grundbuchauszuges und/oder Bodenrichtwert inkl. Kaufpreisliste
60,- €
Bindekosten (pro Ausfertigung)
15,- €
Ermittlung der Wohnflächen aus Bauplänen pro Raum
12,- €
Aufnehmen der Raummaße inkl. Planskizzen pro Raum
nach Zeitaufwand
2. Stichtag od. 2. ähnliches Objekt = Grundpreise - 50 %
Schätzung von Sanierungskosten
nach Zeitaufwand
Bewertung und Beschreibung eines zusätzlichen untergeordneten Gebäudes z.B. Garagen o.ä.
360,- €
Bewertung von Stellplätzen (Tiefgaragen-, Einzelgaragen- oder oberirdischen Stellplätzen)
210,- €

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